universIT-e2: Rechtsfragen des bidirektionalen Ladens
Im Rahmen der universIT-e2 stellte Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht am vergangenen Mittwoch dar, welche energierechtlichen Herausforderungen bei der Umsetzung des bidirektionalen Ladens bestehen. Dabei lag der Fokus auf drei rechtliche Fragestellungen: Der EEG-Vergütung, der Netzeinspeisung und den staatlich induzierten Preisbestandteilen (SIP).
Im Ergebnis zeigt die juristische Analyse, dass Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen für den im Elektromobil zwischengespeicherten Strom keine EEG-Vergütung beziehen können. Dies schmälert die Anreize für Anlagenbetreiber, ins bidirektionale Laden einzusteigen. Daneben stellt die Rückspeisung von zwischengespeichertem Strom ins Netz ein Problem dar, da bestehende Netznutzungsverträge für Verbraucher normalerweise nicht zur Einspeisung ins Netz berechtigen. Wird Strom aus dem Netz bezogen, fallen zudem staatlich induzierte Preisbestandteile (SIP) an. Im Gegensatz zu stationären Speichern fallen die SIP für den im Elektromobil zwischengespeicherten Strom fast vollständig an, lediglich für die meisten Umlagen ist eine Privilegierung vorgesehen.
Anna Papke (SUER)